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BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anhörungsrüge als zulässiger Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung; Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
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Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anhörungsrüge als zulässiger Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung; Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 01.03.2022 - S 15 R 669/21
- LSG Bayern, 08.03.2023 - L 6 R 141/22
- BSG, 03.05.2023 - B 5 R 11/23 BH
- BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren - …
Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
a) Das Gesetz sieht als Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des BSG über die Ablehnung von PKH nur die Anhörungsrüge vor (vgl § 178a SGG sowie BVerfG Beschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - juris RdNr 10).Ist die Gewährung von PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehnt worden, kommt eine - zulässige - Wiederholung des Antrags nur in Betracht, wenn neue Tatsachen oder eine Änderung der Rechtslage geltend gemacht werden können (…vgl B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13g; s auch BVerfG Beschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - juris RdNr 10) .
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche …
Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
Macht ein Beteiligter wiederholt mit im Kern gleichen Begründungen Eingaben, bedarf es nicht stets einer weiteren Bescheidung (…vgl BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 7 f) . - BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des …
Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
Macht ein Beteiligter wiederholt mit im Kern gleichen Begründungen Eingaben, bedarf es nicht stets einer weiteren Bescheidung (vgl BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 7 f) . - BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH
Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung
Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
Jedenfalls kann eine unanfechtbare Entscheidung auf diese Weise nur geändert werden, wenn sie offensichtlich dem Gesetz widersprach oder grobes prozessuales Unrecht enthielt (vgl BSG Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - juris RdNr 1) .