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   BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR   

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BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR (https://dejure.org/2023,20025)
BSG, Entscheidung vom 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR (https://dejure.org/2023,20025)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - B 5 R 45/23 AR (https://dejure.org/2023,20025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anhörungsrüge als zulässiger Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung; Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anhörungsrüge als zulässiger Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung; Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
    a) Das Gesetz sieht als Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des BSG über die Ablehnung von PKH nur die Anhörungsrüge vor (vgl § 178a SGG sowie BVerfG Beschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - juris RdNr 10).

    Ist die Gewährung von PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehnt worden, kommt eine - zulässige - Wiederholung des Antrags nur in Betracht, wenn neue Tatsachen oder eine Änderung der Rechtslage geltend gemacht werden können (vgl B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13g; s auch BVerfG Beschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - juris RdNr 10) .

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
    Macht ein Beteiligter wiederholt mit im Kern gleichen Begründungen Eingaben, bedarf es nicht stets einer weiteren Bescheidung (vgl BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 7 f) .
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
    Macht ein Beteiligter wiederholt mit im Kern gleichen Begründungen Eingaben, bedarf es nicht stets einer weiteren Bescheidung (vgl BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 7 f) .
  • BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung

    Auszug aus BSG, 20.06.2023 - B 5 R 45/23 AR
    Jedenfalls kann eine unanfechtbare Entscheidung auf diese Weise nur geändert werden, wenn sie offensichtlich dem Gesetz widersprach oder grobes prozessuales Unrecht enthielt (vgl BSG Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - juris RdNr 1) .
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